Berufsbekleidung von der Steuer absetzen in Deutschland
In Deutschland können die Kosten für Berufsbekleidung grundsätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, sofern diese ausschließlich beruflich genutzt werden und keine private Nutzung möglich ist.
Hierzu gehören beispielsweise Arbeitskleidung, Uniformen und Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe, aber auch Berufskleidung, die einheitlich und typisch für den Beruf ist, wie beispielsweise Arztkittel oder Kellner-Smokings.
Für den Abzug der Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben müssen Belege und Rechnungen aufbewahrt werden, aus denen hervorgeht, dass es sich tatsächlich um Berufsbekleidung handelt und welche Kosten angefallen sind.
Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für "normale" Kleidung, die auch privat getragen werden kann, nicht steuerlich absetzbar sind. Es ist also entscheidend, dass die Berufsbekleidung eindeutig als solche erkennbar ist und ausschließlich beruflich genutzt wird.
Weitere Informationen und Details zu den steuerlichen Regelungen in Deutschland können bei einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde erfragt werden.